Pressemitteilung
Marienborn: Entsorgungsbetrieb will Straßenreinigungssatzung im Neubaugebiet durchsetzen
Ortsvorsteher Moseler lehnt gebührenpflichtiges Kehren ab
Marienborn. Im Marienborner Neubaugebiet „MA 15 Hinter den Wiesen“ will der Mainzer Entsorgungsbetrieb offenbar in Zukunft gebührenpflichtig die Straßenreinigung durchführen. Dies geht aus einem Sachstandsbericht der Verwaltung hervor, der in der Stadtratssitzung vom 02.12.2015 behandelt wurde (Tagesordnungspunkt 42.1). Bisher reinigen die Bürgerinnen und Bürger die Straßen und Bürgersteige im Ort selbst. Um das zu ändern, schreckt die Verwaltung nicht davor zurück, den vorhandenen Eingemeindungsvertrag mit der ehemals selbstständigen Gemeinde Marienborn zu übergehen. Der Vertrag legt fest, dass Änderungen hinsichtlich der Straßenreinigung der Zustimmungspflicht des Ortsbeirates unterliegen.
Ortsvorsteher Dr. Claudius Moseler (ÖDP) sieht darin einen Bruch des Eingemeindungsvertrages. Denn für die Gebührenpflicht, die Umweltdezernentin Katrin Eder (Grüne) und der Entsorgungsbetrieb durchsetzen wollen, zeichnet sich im Ortsbeirat derzeit keine Mehrheit ab. „So einen Vertrag kann man nicht einfach mit einem Federstrich für unwirksam erklären. Mit dem gleichen Recht könnte man dann auch gleich die Eingemeindung Marienborns nach Mainz in Frage stellen“, empört sich Moseler.
Der Mainzer Stadtrat beschloss zudem am 16.05.2001: „Dabei sollen alle neu gewidmeten Straßen in den Stadtteilen, in denen bisher die Anliegerreinigung praktiziert wird (Ebersheim, Drais, Marienborn, Laubenheim), in den Teil B des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden.“ Teil B bedeutet, dass die Straßenreinigung den Anwohnerinnen und Anwohnern übertragen ist. Dies bedeutet für uns, dass Marienborn grundsätzlich in der Anliegerreinigung verbleibt und die neuen Straßen im „MA 15 Hinter den Wiesen“ ebenso in den Teil B des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden.
Ortsvorsteher Moseler appelliert an Eder und den Entsorgungsbetrieb von ihren Plänen Abstand zu nehmen: „Wir werden den beabsichtigen Bruch des Eingemeindungsvertrages auf jeden Fall juristisch prüfen lassen und ggf. vor Gericht ziehen.“ Darüber hinaus betont Moseler, dass es in Marienborn nicht vermittelbar ist, wenn ein sehr großer Teil der Ortschaft weiterhin in der Anliegerreinigung verbleibt und das kleine Neubaugebiet in Zukunft durch den Entsorgungsbetrieb gereinigt wird. „Ich für meinen Teil bin dafür, dass Marienborn weiterhin komplett in der Anliegerreinigung verbleibt“, so Moseler abschließend.