Pressemitteilung
Ortsvorsteher protestiert gegen „Radfahren gegen die Einbahnstraße“
Markierungen und Beschilderung „Im Borner Grund“ mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nicht abgesprochen – Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße höchst gefährlich
Marienborn. Ortsvorsteher Dr. Claudius Moseler protestiert gegen die neuen Markierungen und Beschilderungen für das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße in der Straße „Im Borner Grund“. Der Ortsbeirat hatte in einem Verkehrsrundgang mit der Verwaltung die Problematik angesprochen, dass in der Einbahnstraße Im Borner Grund sehr häufig Fahrzeuge, aber auch Radfahrer widerrechtlich gegen die Einbahnstraßen fahren. Dabei wurde u.a. gefordert gegen diese Verstöße stärker vorzugehen und die Beschilderung zu verbessern.
Inzwischen hat die Verwaltung eine Markierung des Borner Grundes zwischen der Straße Am Haidenkeller und Kardinal-von-Galen-Straße an verschiedenen Stellen vorgenommen. „Diese wurde jedoch weder mit dem Ortsbeirat noch mit dem Ortsvorsteher abgesprochen“, kritisiert Moseler die Stadtverwaltung. „Das Radfahren gegen die Einbahnstraße im Borner Grund halte ich für sehr gefährlich, da die Straße sehr eng und wenig übersichtlich ist. Außerdem fährt dort regelmäßig ein Linienbus der MVG. Von daher gab es auch bisher kein grünes Licht vom Ortsbeirat zu dieser Maßnahme.“ Diese maßgebliche Veränderung der Verkehrsführung im Borner Grund müsste nach Auffassung von Moseler im Ortsbeirat beraten und entschieden werden.
„Ich bin wochenlang dem Protokoll des Verkehrsrundgangs hinterhergelaufen und musste dann feststellen, dass dieser Punkt fehlerhaft protokolliert wurde“, berichtet Moseler weiter. In der Ortsbeiratssitzung am 25.01.2017 wurde daher festgehalten: „Zum einen wurde der Vorschlag, den Radverkehr gegen die Einbahnstraße fahren zu lassen, lediglich von vereinzelten Ortsbeiratsmitgliedern befürwortet und nicht wie hier erwähnt vom gesamten Ortsbeirat. …“ Diese Information liegt dem Verkehrsdezernat nachweislich vor. „Von daher ist es mir schleierhaft, wie es zu dieser einsamen Entscheidung und dem Alleingang der Verkehrsverwaltung kommen konnte“, so Moseler abschließend.