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Antrag / Anfrage / Rede

Aufhebung Denkmalzone "Historischer Dorfkern Marienborn"

Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn am 27.11.2013

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Aufhebung der Denkmalzone „Historischer Dorfkern Marienborn“ einzuleiten und die entsprechenden rechtlichen Schritte zu veranlassen.

Begründung:

Die bauliche Situation in der Straße Im Borner Grund ist in Teilen katastrophal und das Ortsbild wird durch bauliche Ruinen gekennzeichnet. Mit dieser Situation wollen wir uns nicht mehr abfinden und die Verwaltung wird mit der o.a. Maßnahme aufgefordert, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

In der Anfrage 1853/2010 der ÖDP-Ortsbeiratsfraktion wurde mitgeteilt:
„Innerhalb der Denkmalzone zählten die beiden barocken Fachwerkhäuser Im Borner Grund 30 (Datum der Unterschutzstellung: 01.07.1987) und Im Borner Grund 34 (Datum der Unterschutzstellung: 14.08.1985) neben anderen Gebäuden zu den geschützten Einzeldenkmälern. Aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes wurde zunächst beim Gebäude Im Borner Grund 34 der Abbruch des Dach- und Obergeschosses nach erfolgter Dokumentation des Bestandes genehmigt. Eine Wiederaufbauverpflichtung z. B. mittels Baulast war damals nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

Ebenso wurde dem Antrag auf Abriss des historischen Fachwerkhauses Im Borner Grund 30 aufgrund des unzumutbaren Erhalts am 15.10.2004 unter der Bedingung stattgegeben, dass die hölzernen Fachwerkteile dokumentiert werden sowie der Erdgeschossbereich inkl. Einfriedungsmauer und der Brunnentrog erhalten bleiben. In einem Gespräch mit der Denkmalbehörde im April 2009 wurde vom Eigentümer signalisiert, dass ein Neubau anstelle des untergegangenen Kulturdenkmals geplant sei. Der Denkmalbehörde wurde bisher jedoch kein Wiederaufbaukonzept zur Abstimmung vorgelegt. Mit dem Abbruch der beiden Einzeldenkmäler ist auch der Denkmalschutz der Gebäude erloschen.“


Dennoch kann man aus der Antwort der Anfrage ablesen, dass nach wie vor die Fundamente und Grundrisse auch dieser Gebäude erhalten werden müssen.

„Die vollständige Beseitigung der Ruinen ohne die Schaffung eines Ersatzbaus würde einen erheblichen Eingriff in den geschützten Ortsgrundriss im Bereich der Hauptstraßenachse ("Im Borner Grund") der Denkmalzone darstellen“, so die weitere Feststellung in der o.a. Anfrage der ÖDP.

Die Gebäude existieren nur noch mit ihren Fundamenten und den Erdgeschoß-Außenmauern. Dies stellt aufgrund ihrer baulichen Situation für die Öffentlichkeit eine Gefahr dar (Straßenverkehrssicherheit). Zusätzlich zu den Erschütterungen durch den ÖPNV oder andere große Fahrzeuge wird die Situation nicht besser.

Die Denkmalzone „Historischer Ortskern Marienborn“ hingegen führt zudem dazu, dass Gebäude auf alten Grundrissen errichtet werden müssen, so dass in vielen Fällen die Bürgersteige nicht eine erforderliche, heute übliche und notwendige Breite nach der Baumaßnahme aufweisen. Ferner ist ein großer Teil des Ortsbildes Im Borner Grund durch Modernisierungen der 60er und 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts sowie aktuelle Neubauten überprägt, d.h. das eigentliche Ziel der Unterschutzstellung am 15.11.1988 war schon bei seiner Inkraftsetzung zumindest fragwürdig.

Das Aufheben einer Denkmalschutzzone ist rechtlich möglich und muss durch geeignete Mittel umgesetzt werden. Nach unseren Recherchen für eine mögliche Aufhebung des Denkmalschutzes ist eine gesonderte gerichtliche Überprüfung notwendig, ob die Erhaltung eines nachgewiesenen Baudenkmals bzw. einer Denkmalzone überhaupt zumutbar ist, wenn stichhaltige Argumente vorliegen, die den Denkmalschutz in rechtlich unzumutbarer Weise unwirtschaftlich werden lassen. Hierbei ist natürlich der Begriff „unzumutbar“, der in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, sehr unterschiedlich auslegbar.

Letztendlich fordert der Ortsbeirat Marienborn aber eine entsprechende gerichtliche Entscheidung zur Aufhebung der Denkmalzone.

Wir betonen ausdrücklich, dass wir uns nicht gegen den Denkmalschutz und gegen die Unterschutzstellung erhaltenswerter Gebäude wenden. Die Entwicklung in Marienborn zeigt aber, dass durch fehlende fachliche Betreuung und fehlende Finanzmittel für den Denkmalschutz die Lage in unserem Ort untragbar geworden ist. Daher brauchen wir hier die Aufhebung der Denkmalschutzzone, um eine nachhaltige Ortsbildgestaltung und die Sanierung einzelner Anwesen sinnvoll voranzutreiben.

Dr. Claudius Moseler & Josef Deibele

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