Antrag / Anfrage / Rede
Aufhebung der Anordnung illegalen Gehwegparkens
Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn am 27.11.2013
Der Ortsbeirat möge beschließen:
1. Die Parkmarkierung auf dem Gehweg der Straße „Im Borner Grund“ gegenüber der Bushaltestelle „Im Borner Grund“ ist zu entfernen.
2. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass auf diesem und anderen Gehwegen in Marienborn nicht weiter ordnungswidrig geparkt wird.
Begründung:
Die Parkmarkierung auf dem Gehweg suggeriert, dass das Parken auf diesem Gehweg erlaubt sei.
Tatsächlich ist das nicht der Fall:
1. Das Parken auf dem Gehweg ist nur dann erlaubt, wenn es durch Zeichen 315 angeordnet wird.
2. Laut der Verwaltungsvorschrift der StVO (Fassung vom 19. Juli 2009) steht zum Zeichen 315: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.“
Nach den gültigen Straßenbau-Richtlinien muss ein solcher Gehweg(rest) mindestens 2,20 Meter breit sein. Die derzeitige Breite des Bürgersteiges beträgt derzeit zwischen unter 1,30 und 1,70 Meter (Grundstückskante bis Markierungslinie).
Selbst wenn die Anlieger des Gehwegs einen konsequenten Grünschnitt durchführen, ist die notwendige Restbreite bei Beparkung des Gehwegs nicht gegeben. Eine Anordnung von Gehwegparken ist in diesem Bereich daher nicht erlaubt.
Die Straße ist so breit, dass Fahrzeuge ohne weiteres komplett auf der Fahrbahn parken können. Nur während ein Bus an der Haltestelle hält, ist ein Passieren des Busses nicht möglich, falls Autos auf der Fahrbahn parken.
In der Vergangenheit ist es oft vorgekommen, dass Fußgänger (Schulkinder) beim Queren der Straße hinter einem haltenden Bus nur knapp einem Unfall entgingen, wenn sie die Straße ohne Beachtung des stadteinwärts fließenden Verkehrs (verdeckt durch den Bus) querten. Wenn statt des Gehwegs in Zukunft auf der Fahrbahn geparkt wird, wird der Verkehr zu diesen Zeiten beruhigt und Unfallrisiken vermieden.
Dr. Claudius Moseler & Josef Deibele