Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Erneuerung der Straßenbrücken im Autobahnkreuz Mainz-Süd

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn am 24.01.2018

Die beiden Straßenbrücken im Autobahnkreuz Mainz-Süd aus dem Jahr 1965 müssen saniert werden. Ende Mai wurde der Auftrag in Höhe von 15 Mio. Euro für den Ersatzneubau der Autobahnbrücken im Autobahnkreuz Mainz-Süd erteilt. Die Baustelle ist bereits eingerichtet und eine Brückenhälfte abgerissen. Der Bauauftrag umfasst u.a. den Ersatzneubau der beiden parallel laufenden Straßenbrücken der A 60 über die A 63 im Autobahnkreuz. Aus der Präsentation des LBM vor dem Verkehrsausschuss am 07.02.2017 im Rathaus der Stadt Mainz und den Informationen aus der Presseinformation vom 30.05.2017 ist zu entnehmen, dass das „Ersatzbrückenbauwerk“ 9 m breiter und 24 m länger wird. Die Kosten für das Ersatzbrückenbauwerk bezifferte der Leiter des LBM Worms, Herr Knoop, im Jahre 2013 auf 6 bis 7 Mio. Euro, im Jahre 2017 auf 16,7 Mio. Euro. Nach unserem Ermessen liegt hier eine wesentliche Veränderung des Brückenbauwerkes vor, welches die Frage aufwirft, ob weitere Genehmigungsverfahren und eine Bürgerbeteiligung erforderlich sind.

Wir fragen daher an:

1. Die ÖDP hat mit der Vorlage 983/2017 im Stadtrat Fragen zum Ersatzbrückenbauwerk am Kreuz Mainz-Süd gestellt. Wie kann die Stadt in Antwort 2 mitteilen, dass kein Präjudiz für einen 3-spurigen Ausbau geschaffen werden darf und in Antwort 3 den Ausbau auf 6 Spuren dann sanktionieren? Geht Wirtschaftlichkeit vor Recht?
2. Müsste zu diesem Bauprojekt eigentlich nicht ein Planfeststellungsverfahren stattfinden? Wäre bei einer Verdoppelung der Brückenfläche nicht zumindest ein Lärmgutachten oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich gewesen?
3. Sieht die Verwaltung hierin möglicherweise ein illegales Bauwerk? Wenn ja, wie gedenkt die Verwaltung mit diesem Problem umzugehen?

gez. Andrea Steffen-Boxhorn
Fraktionssprecherin

Zurück