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Antrag / Anfrage / Rede

Frei zugängliche Baugeräte auf einem Grundstück im Neubaugebiet „MA 15 Hinter den Wiesen“

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn am 01.07.2015

Auf einem unbebauten Grundstück in der Pfarrer-Bergmann-Straße stehen seit langer Zeit ein frei zugänglicher alter Kran, ein Bauwagen, Abfälle sowie weiteres Baumaterial. Neben dem optisch nicht sehr schönen Anblick ergeben sich für uns etliche Fragen z.B. hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht. Es besteht Gefahr, dass sich hier spielende Kinder verletzen.

Wir fragen daher an:


1. Ist die Verwaltung bereit, auf die Eigentümer einzuwirken, dass das Grundstück von Abfällen und Baufahrzeugen befreit wird?
2. Kann die Verwaltung die Grundstückseigentümer zwingen, das Gelände entsprechend zu räumen und verkehrssicher herzurichten?
3. Gibt es eine Zusage vom Eigentümer, dass diese Gerätschaften von dem Gelände entfernt werden?
4. Kann die Stadt für die mangelnde Verkehrssicherungspflicht auf diesem Gelände haftbar gemacht werden?

Andrea Steffen-Boxhorn
Fraktionssprecherin

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