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Antrag / Anfrage / Rede

Gefahrenpunkte bei Gehwegen in Mainz-Marienborn

Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn am 30.01.2008

Die Bemühungen um die Verbesserung der Lebensqualität älterer und behinderter Menschen können sich nicht nur auf den Wohnbereich und auf öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten beschränken. Angesichts stetig steigender Lebenserwartung und Schwerbehinderter ist es eine Verpflichtung, die Verkehrsanlagen im öffentlichen Bereich so zu gestalten, dass sie auch von älteren Mitbürgern und Menschen mit Behinderungen selbstständig und problemlos benutzt werden können. Maßnahmen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität kommen letztlich auch anderen Verkehrsteilnehmern zugute, so zum Beispiel Kindern und Eltern mit Kinderwagen.

 

Bewegungsflächen dürfen nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein, z. B. durch Mauervorsprünge, abgestellte Fahrzeuge, Ausstattungen, Türen in geöffnetem Zustand und Bepflanzung.

 

Lichtraumprofil von Gehwegen und Notwegen im Bereich von Baustellen: mind. 120 cm Breite und mindestens 230 cm Höhe (vgl. StVO Straßenverkehrsordnung und UVV Unfallverhütungsvorschriften).

 

Die Breite von Gehwegen ist eine entscheidende Qualität für das Zufußgehen. Die ehemalige Schutzfläche für Fußgänger wurde zur Dispositionsfläche jeder Art von Nutzung. Gehwege sollen mindestens 1,5m breit sein. Bei Verkehrsstraßen ist die Mindestbreite 3m. Grundsätzlich soll die nutzbare Breite des Gehweges ein Vielfaches von 0,75m sein. Zusätzlich zu dieser Breite kann der Gehweg einen Schutzstreifen gegen den Fahrzeugverkehr und einen Verweilstreifen entlang der Baufront erhalten. Dieser Schutzstreifen soll mindestens 0,50m betragen. Der Sicherheitsabstand zum Fahrzeugverkehr wird vielerorts nicht mehr berücksichtigt.

 

Um dieser sozialen Funktion des Gehweges gerecht zu werden, genügt es nicht, die Grundmaße der Fußgänger als Basis zur Dimensionierung von Gehwegen zugrunde zu legen:

Fußgängerbreite 78 cm + Sicherheitsabstand zu Fahrbahnrand mit bedeutendem Kfz-Verkehr 0,50m (bei Aufnahme von Lichtmasten, Schaltkästen 0,75m).

 

Die Straßenbaulast der Fahrbahn liegt je nach Zuständigkeit beim Bund, beim Land oder der Gemeinde/Stadt, die Baulast des Gehweges bei der Gemeinde/Stadt. Das Resultat ist, dass die Fahrbahn häufig überbreit, der Gehweg gerade mal 1,50m breit ist. Breitenzuschläge wie ein Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn werden dann auch nicht mehr angelegt.

 

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Verwaltung soll die folgenden Maßnahmen prüfen und entsprechende Lösungsvorschläge dem Ortsbeirat Marienborn vorlegen.

 

1. Vorschläge zur Verbesserung des Zustandes des Verkehrsweges für die Fußgänger in Marienborn Im Borner Grund:

 

Die Kreisstraße „Im Borner Grund“ soll ab der Straße „Am Haidenkeller“ bis zur Einmündung „Kardinal-von-Galen-Straße“ in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt und mit dem Richtzeichen 325.svg abgesichert werden.

 

Diese Regelung wurde z.B. in Bretzenheim im Bereich Gänsmarkt und im Bretzenheimer Ortskern durchgeführt.

 

2. Eisenbahnunterführung: Marienborner Bergweg/Im Borner Grund

 

Durch den Bau des neuen Bahnsteiges an der Achardstraße führt nun der Fußweg zum Ortsteil Marienborn durch die Eisenbahnunterführung. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in diesem Bereich ist der Durchgang für Fußgänger ungeeignet und sehr gefährlich insbesondere dann, wenn Reisende Koffer oder andere Gegenstände mitführen.

 

a. Zur Sicherheit der Fußgänger ist für den Bereich der Unterführung eine Ampel, wie sie für Fußgängerüberwege verwendet wird, zu installieren. Die Ampelanlage für die Busse sollte hierfür genutzt werden.

 

b. Die Beleuchtung in dem Bereich der Eisenbahnunterführung ist in den Abend- und Nachtstunden sehr mangelhaft! Eine zusätzliche Beleuchtung ist hier dringend notwendig.

 

c. Sicherungsmaßnahmen an den Fußgängerwegen sind darüber hinaus zu prüfen.

 

Dr. Claudius Moseler & Josef Deibele

 

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