Antrag / Anfrage / Rede
Mehrgenerationenwohnen in Marienborn
Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn am 16.04.2008
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat Marienborn unterstützt die Einrichtung einer Wohnanlage für Mehrgenerationenwohnen in Marienborn, z.B. im neuen Baugebiet oder am Sonnigen Hang. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welchem Umfang ein Bedarf vorhanden ist und welche Träger für die Realisierung eines solchen Projektes gegebenenfalls in Frage kommen.
Begründung:
Die demographische Entwicklung in Deutschland macht ein verstärktes Augenmerk auf ein besseres Miteinander der Generationen erforderlich. Die Tatsache, dass die Zahl der Senioren immer weiter steigt, hat auch Konsequenzen in der Wohnungsbaupolitik. Auch bei uns im Ort wurde der Wunsch nach Mehrgenerationenwohnen an uns herangetragen.
Für viele ältere Menschen gewinnen Wohnformen, in denen sie „selbständig, aber nicht allein, mit Unterstützung, aber nicht rund um versorgt“ leben können, zunehmend an Bedeutung. In den letzten Jahren haben sich sehr vielfältige Formen des gemeinschaftlichen Wohnens im Alter herausgebildet. Haus- und Wohngemeinschaften, in denen ältere Menschen gemeinsam leben, oder auch Wohnprojekte von Jung- und Alt, das sog. Mehrgenerationenwohnen (Alt und Jung unter einem Dach: Alleinstehende, Alleinerziehende, Verheiratete, Unverheiratete und Familien mit Kindern). Leitziele dieser Wohnformen sind eine selbstbestimmte Gemeinschaft, lebendige nachbarschaftliche Beziehungen und gegenseitige Verantwortung. Menschen unterschiedlicher Alters- und Lebensphasen wohnen und leben miteinander in selbst- bestimmter, sozial verantwortlicher und verbindlicher Nachbarschaft. Die individuell gestalteten Wohnungen sollten altengerecht, das heißt vor allem barrierefrei gebaut sein. Ebenso ist den Bedürfnissen von Familien und Kindern Rechnung zu tragen. Die Organisationsform der Gemeinschaft könnte z.B. eine Genossenschaft sein.
Ein solches Projekt sollten wir auch in Marienborn realisieren. Daher fordert unser Antrag eine entsprechende Prüfung der Möglichkeiten nebst der Frage, inwieweit öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, z.B. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Dr. Claudius Moseler & Josef Deibele