Antrag / Anfrage / Rede
Partnerschaftliche Bodenordnung – Infrastrukturbeitrag, hier: Konkrete Verwendung der Beiträge im Baugebiet MA 15 – Hinter den Wiesen
Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn am 01.07.2015
Im Bebauungsplan MA 15 Hinter den Wiesen von 2006 sowie in städtebaulichen Verträgen wurde zur „Partnerschaftlichen Bodenordnung“ ein zusätzlicher Infrastrukturbeitrag mit den Grundstückseigentümern festgelegt, um den städtischen Haushalt zu entlasten.
In der Begründung zum Bebauungsplan MA 15 heißt es dazu u.a.: „Der Anteil der im Rahmen der ´partnerschaftlichen Bodenordnung´ von den Grundstückseigentümern übernommenen Kosten beträgt in der Summe 920.000 Euro.
Dieser Beitrag soll zweckgebunden, jeweils anteilig für die nicht umlagefähigen Kosten aus der Erschließung des Gebietes, für die nachgewiesenen Kosten für die Planung des Gebietes (einschließlich Fachgutachten u.ä.) sowie für die Realisierung von Infrastruktureinrichtungen, welche ursächlich durch die neu hinzugekommene Wohnbebauung erforderlich werden (wie hier beispielsweise Kindergarten), verwandt werden.“
Jetzt ist es Zeit, Bilanz zu ziehen und der Öffentlichkeit eine entsprechende Abrechnung vorzulegen.
Wir fragen daher an:
1. Der im Bebauungsplan genannte Betrag war ja zunächst eine Planzahl. Wie hoch waren die Einnahmen aus der „partnerschaftlichen Bodenordnung“ am Ende der Baumaßnahmen insgesamt?
2. Welche Projekte und Maßnahmen wurden aus diesen eingenommenen Geldern finanziert? Bitte benennen Sie alle Einzelprojekte nebst Kosten.
3. Welche Kosten bei der Realisierung des Baugebietes hat die Stadt Mainz übernommen, welche Kosten sind über die „partnerschaftliche Bodenordnung“ hinaus seitens der Grundstückseigentümer (gesetzlich) zu tragen gewesen?
4. Welche Maßnahmen stehen noch aus und wie hoch werden die Kosten hierfür noch sein?
Andrea Steffen-Boxhorn
Fraktionssprecherin