Antrag / Anfrage / Rede
Planfeststellungsverfahren zum Um- und Ausbau der A 63
Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Marienborn am 17.10.2012
In den letzten Jahren fanden umfangreiche Um- und Ausbaumaßnahmen an der A 63 statt. Kürzlich wurde die Höchstgeschwindigkeit auf der A 63 von 100 auf 130 km/h zum Ärger der Anwohnerinnen und Anwohner erhöht. Dabei stellt sich für uns die Frage, ob es sich um einen „erheblichen baulichen Eingriff“ handelt. Wenn es sich um einen erheblichen baulichen Eingriff, aber keine wesentliche Änderung handelte, dann war dieser nur dann lärmschutzpflichtig, wenn tags 70 Dezibel und nachts 60 Dezibel Beurteilungspegel überschritten würde. In die Berechnung des Beurteilungspegels fließt aber unter anderem auch die Höchstgeschwindigkeit ein.
Wir fragen daher an:
1. Ist bei der Berechnung des Beurteilungspegels im Planfeststellungsverfahren eine Geschwindigkeit von 100 km/h oder 130 km/h angenommen worden?
2. Wenn ersteres, ist die jetzige Regelung durch das Planungsrecht nach Meinung der Verwaltung abgedeckt und welche Konsequenzen will die Verwaltung daraus ziehen?
3. Die aktuelle Lärmkartierung der Stadt Mainz zeigt im Bereich der Altkönigstrasse eine deutliche „Schädigung“ des Lärmschutzes im Gegensatz zu früheren Messungen. Wir bitten die Verwaltung dazu um Auskunft, welche Ursache dafür in Frage kommen und wie dieses Problem beseitigt werden kann.
Dr. Claudius Moseler & Josef Deibele